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Abdichtungen
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Durch Abdichtungen werden in ihrem Gefüge selbst nicht dichte Bauteile durch Abdichtungsstoffe gegen Feuchtigkeit oder Wasser in flüssiger Form geschützt. Verstöße gegen die nachfolgend genannten Vorschriften gehen in der Regel mit aufwändigen und kostenintensiven Reparaturmaßnahmen einher. Daher ist an die Ausführung eine hohe Sorgfalts- und Überwachungspflicht anzulegen.
Es wird unterschieden nach Maßnahmen gegen Bodenfeuchtigkeit, nicht drückendes Wasser, von außen drückendes Wasser und von innen drückendes Wasser.
Zu unterscheiden sind Bauwerksabdichtungen und Dachabdichtungen. Dachabdichtungen sind der obere Abschluss eines Gebäudes, Bauwerksabdichtungen sind Abschlüsse von Gebäudeteilen zum Schutz des Bauwerkes gegen Feuchtigkeit oder Wasser (z.B. Wände oder Fußböden in Bädern oder Küchen). Dachabdichtungen sind in der Regel auch nach Fertigstellung der Massnahmen kontrollierbar und zugänglich, Bauwerksabdichtungen sind in der Regel mit Nutzbelägen (Wandfliesen, Bodenfliesen ...) versehen.
Als Basis für Abdichtungsstoffe dienen dabei:
Maßgebliche Regelvorschriften sind die
Da Abdichtungen immer im Zusammenhang mit der Ableitung von Wasser stehen, sind die
Für flüssige Abdichtungen sind außerdem die
Die ETAG 005 sieht eine Einstufung nach
- Klimazonen,
- Dachneigung,
- Temperaturen sowie
- Nutzlasten
vor. Damit wird den verschiedenen Verwendungsbedingungen in der EU Rechnung getragen.
Die Klimazonen werden in die Kategorie
- M für gemäßigtes Klima mit einer jährlichen Einstrahlung auf eine waagerechte Fläche von < 5 GJ/m²
und einer durchschnittlichen Lufttemperatur des wärmsten Monates von < 22°C und
- S für extremes Klima mit einer jährlichen Einstrahlung auf eine waagerechte Fläche von > 5 GJ/m²
und einer durchschnittlichen Lufttemperatur des wärmsten Monates von > 22°C unterschieden.
Bei der Einstufung nach der Dachneigung wird zwischen vier Kategorien (S1 bis S4) zwischen < 5% und >30% unterschieden. Entsprechend den Einstufungen wird die Standfestigkeit der Dachabdichtung geprüft.Es wird davon ausgegangen, dass die angenommene Nutzungsdauer im Regelfall 10 Jahre (W2) beträgt. Unter besonderen Voraussetzungen kann dieser Zeitraum auch 5 (W1) beispielsweise für temporäre Instandsetzungsmassnahmen oder 25 Jahre (W3) betragen.(Besondere Nachweise des Herstellers erforderlich)
Abdichtungen für Böden und Wände in Nassräumen werden aus flächig aufzubringenden Bauprodukten hergestellt. Sie dienen dem Schutz eines Bauwerkes / Bauteiles gegen das Eindringen und Weiterleiten von Wasser und Feuchtigkeit. Sie bestehen aus einer auf Böden und ggf. auf Wänden aufgebrachten wasserundurchlässigen Schicht aus unterschiedlichen Baustoffen. Darauf ist üblicherweise eine Nutzschicht beispielsweise aus Fliesen angeordnet.
Abdichtungen von Dächern oder Bauteilen werden aus zusammenfügbaren bahnen- oder planenförmigen Produkten wasserdicht hergestellt oder als ganzflächige Beschichtungen wasserdicht ausgeführt.
Auf die Abdichtung einwirkendes Wasser muss dauernd wirksam abgeführt werden, es darf sich kein oder nur eine geringer hydrostatischer Druck aufbauen. Durch die Nutzung von Terrassen oder Balkonen ist aus Gründen der Rutschsicherheit das Gefälle auf 2 % beschränkt. Auf Grund von Toleranzen und wegen zulässiger Durchbiegungen des Unterbaus kommt es oftmals zu Pfützenbildungen auf der Dichtungsebene, die aus technischer Sicht nicht vermieden werden kann, da sonst ein Gefälle > 3% nötig wäre, was wiederum zu Einschränkungen in der Nutzung führen würde. Dies kann umgangen werden, wenn beispielsweise gestelzte Beläge oder Beläge im Kiesbett eingesetzt werden, was wiederum von der Nutzungshöhe, von statischen Belangen u.ä. abhängt. Die Details sind im Einzelfall vorab zu untersuchen und vom Planer vorzugeben.
Einwirkungen durch Wasser - Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18534-1
Die Abdichtungsnormen unterscheiden in die Wassereinwirkung auf das abzudichtende Bauteil und daraus resultierend die Wassereinwirkungsklasse (W) für die Bauwerksabdichtung.
Durch die Planung ist die auf das Bauteil zu erwartende Wassereinwirkung abzuschätzen und für jede betroffene Fläche eine Wassereinwirkung gemäß Tabelle 1 (W0-I = gering bis W3-I = sehr hoch) anzugeben.
Abdichtungen sind gering oder mäßig beansprucht, wenn
- Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Spritzwasser (bspw. Wandflächen an Waschbecken in häuslichen Bereichen; Bodenflächen ohne Abläufe)
- Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser oder nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser,
ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser
vorliegen.
Abdichtungen sind hoch bzw. sehr hoch beansprucht, wenn
- Flächen mit häufiger Einwirkung aus Spritzwasser und/oder Brauchwasser, vor allem auf dem Boden
zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert (bspw. Bodenflächen mit Abläufen und/oder Rinnen)
- Flächen mit sehr häufiger oder lang anhaltender Einwirkung aus Spritz- und/oder Brauchwasser und/oder
Wasser aus intensiven Reinigungsverfahren, durch anstauendes Wasser intensiviert (bspw. Flächen von Duschen und Duschanlagen in Sportstätten) vorliegen.
Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bewegungen der Bauteile, z.B. durch Schwingungen, Temperaturänderungen oder Setzungen, ihre Schutzwirkung nicht verlieren. Die hierfür erforderlichen Angaben müssen bei der Planung einer Bauwerksabdichtung vorliegen. Die Abdichtung muss ferner in der Lage sein, Risse in dem abzudichtenden Bauwerk, die z.B. durch Schwinden entstehen, zu überbrücken. Durch konstruktive Maßnahmen ist jedoch sicherzustellen, dass solche Risse zum Entstehungszeitpunkt nicht breiter als 0,5 mm sind und dass durch eine eventuelle weitere Bewegung die Breite der Risse auf höchstens 2 mm und der Versatz der Risskanten in der Abdichtungsebene auf höchstens 1 mm beschränkt bleiben.
Weiterhin sind bei der Planung zu berücksichtigen
- thermische Beanspruchung (mäßig = keine hohe Aufheizung, keine schnellen Temperaturänderungen)
und hohe thermische Beanspruchung (Flächen sind ungeschützt Kälte und Hitze ausgesetzt)
- sowie mechanische Beanspruchung (mäßig = feste Unterlage, keine außergewöhnlichen Bewegungen,
Belastungen) und hohe mechanische Beanspruchung ( schwingungsanfällige, weiche Unterlage, hohe
Punktlasten, Windlasten usw.)
Bewegungsfugen werden - abhängig von den Lastfällen - unterschieden in Fugen
Weiterhin zu beachten ist das Merkblatt "Verbundabdichtungen" des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Die aktuelle Überarbeitung ist im August 2012 als Ersatz für das Merkblatt aus 2010 heraugegeben worden. Die Überarbeitung des Merkblattes wurde auf Grund von zwischenzeitlich eingeführten bauaufsichtlichen Regelungen für bestimmte Abdichtungsanwendungen mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung erforderlich. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf das Verlegen von Fliesen und Platten im Verbund mit roll- bzw. streichbaren Abdichtungen und zementären Dichtungsschlämmen. Bei Ausführung von Verbundabdichtungen nach diesem Merkblatt bilden Beläge und Bekleidungen mit Fliesen und Platten im Dünnbett zugleich auch die Schutzschicht für die flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen. Der wesentliche Vorteil einer Verbundabdichtung liegt darin, dass diese die Feuchtigkeit oberflächennah abhält. Sie steht damit im Gegensatz zu Bauwerksabdichtungen, welche die Durchfeuchtung einzelner Bauteile – wie beispielsweise eines Estrichs – zulassen, da bei dieser Bauweise Abdichtungen unterhalb des Estrichs angeordnet werden. Der Nachweis der Verwendbarkeit ist durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) zu erbringen. Fliesenverbundabdichtungen sind in der Bauregelliste A Teil 2 geregelt. Diese gilt für nicht geregelte Bauprodukte, die entweder nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen und für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (beispielsweise DIN-Normen) oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden. Der Eignungsnachweis erfolgt beispielsweise durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Verbundabdichtungen sind nicht für Terrassen über bewohnten Räumen zugelassen.
Das ZdB Merkblatt unterscheidet zwischen einer hohen Beanspruchung (A,B,C) im bauaufsichtlich geregelten Bereich und einer mäßigen Beanspruchung (A0 und B0) im bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich. Häusliche Bäder oder Bäder mit vergleichbarer Nutzung mit Bade- und/oder Duschwanne ohne Bodenablauf fallen nicht unter diese Beanspruchungsklassen. In dieser Klasse ist eine Abdichtung nicht zwingend erforderlich, wenn "feuchtigkeitsunempfindliche Umfassungsbauteile und Verlegeuntergründe" vorliegen. Hierzu zählen zum Beispiel Wände mit einem Kalkzementputz P II.
Alle Flächen, die bestimmungsgemäß durch Feuchtigkeit mäßig oder hoch beansprucht werden, müssen grundsätzlich abgedichtet werden. Im hoch beanspruchten Bereich sind nur feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zulässig, im mäßig beanspruchten Bereich können auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe mit Abdichtung zulässig sein. Bei Flächen mit Bodenablauf dürfen keine feuchtigkeitsempfindlichen Untergründe vorhanden sein. Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen im mäßig beanspruchten Bereich ist eine Abdichtung auf Wandflächen nicht zwingend erforderlich.
Bäder mit Bodeneinlauf mit haushaltsüblicher Nutzung gelten als mäßig beansprucht. Liegt diese Beanspruchung vor, muss immer abgedichtet werden. In unmittelbar durch Spritzwasser belasteten Wandbereichen dürfen bei dieser Beanspruchung Gipsbaustoffe wie Gipsputz (Mörtelgruppe P IV), Wandbauplatten aus Gips, Gipskarton- oder -faserplatten sowie Porenbetonbauplatten nicht eingesetzt werden. Auch Trockenestriche auf Gipsbasis oder calciumsulfatgebundene Estriche schließt das Merkblatt als geeignete Untergründe bei mäßiger Beanspruchung aus.
Unter der Beanspruchungsklasse B0 sind Bauteile mit mäßiger Beanspruchung im Außenbereich mit nicht drückender Wasserbeanspruchung zusammengefasst. Das besondere hier: Polymerdispersionen werden im Außenbereich als Abdichtungsstoff nicht geregelt. Das Merkblatt nennt nur Kunststoff-Mörtel-Kombinationen und Reaktionsharze als geeignete Stoffgruppen.
Eine besondere Rolle spielen die feuchtigkeitsempfindlichen Untergründe. Sie müssen in jedem Fall im mit Spritzwasser belasteten Bereich abgedichtet werden. Hierzu zählen am Boden Trockenestriche aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sowie Calciumsulfat-Estriche. An der Wand sind dies Gipsputze der Mörtelgruppe P IV, Wandbauplatten aus Gips, Gipskarton- und Gipsfaserplatten sowie Porenbeton-Bauplatten. Als Abdichtungsstoffe an der Wand kommen Polymerdispersionen für die Klassen A und A0 in Frage. Am Boden sind Polymerdispersionen nur in der Beanspruchungsklasse A0 zugelassen.
Kunststoff-Mörtelkombinationen können in den Klassen A, A0, B und B0 eingesetzt werden. Reaktionsharze eignen sich für alle Klassen, sind aber im Prinzip im nicht geregelten Bereich (A0 und B0) überdimensioniert. Der Auftrag der Abdichtungsstoffe sollte durch Spachteln erfolgen. Mit Streichen, Rollen oder Spritzen werden im Regelfall nicht die erforderlichen Schichtdicken erreicht. Eine Verstärkung mit Einlagen aus Vlies oder Gewebe und mit Folien ist zulässig. Grundsätzlich muss die Abdichtungsschicht in mindestens zwei Arbeitsgängen erfolgen, um mögliche Fehlstellen zu vermeiden beziehungsweise zu korrigieren. Der erste Auftrag muss soweit ausgehärtet sein, dass eine Beschädigung durch den zweiten Auftrag ausgeschlossen ist.
Wie in den abP für den bauaufsichtlich geregelten Bereich beschrieben, legt auch das Merkblatt für die Flächenabdichtungen Mindestschichtdicken als Qualitätsstandards fest. Für Kunststoffmörtel-Kombinationen sind das 2,0 Millimeter, für Reaktionsharzabdichtungen 1,0 Millimeter und für Polymerdispersionen 0,5 Millimeter. Die Ausführung einer elastischen Fuge zwischen Badewanne / Duschwanne ... und Wand stellt keine Abdichtungsmaßnahme dar.
Die Beanspruchungsklassen sind wie folgt geregelt:
A - Wand- und Bodenflächen - hohe Beanspruchung auf Flächen und in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird
B - durch Druckwasser beanspruchte Flächen von Behältern, wie z. B.: öffentliche und private Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich
C - direkt und indirekt beanspruchte Flächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wobei es auch zu begrenzten chemischen Beanspruchungen der Abdichtung kommt, wie z. b.: in gewerblichen Küchen und Wäschereien
A0 - direkt und indirekt beanspruchte Flächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauch- und Reini-gungswasser umgegangen wird, wie z. b. in häuslichen Bädern, Badezimmern von Hotels, Bodenflächen mit Abläufen in diesen Anwendungsbereichen
B0 - direkt und indirekt beanspruchte Flächen im Außenbereich mit nicht drückender Wasserbelastung, wie z. b. auf Balkonen und Terrassen (nicht über genutzten Räumen)
Das Merkblatt "Untergründe in Feuchträumen" mit Bearbeitungsstand September 2005 definiert die Gruppen folgendermaßen:
Feuchtigkeits- Beanspruchungsklassen im bauaufsichtlich geregelten Bereich
A 1..- Wandflächen die durch Brauch- und Reinigungswasser hoch beansprucht sind
A 2..- Bodenflächen die durch Brauch- und Reinigungswasser hoch beansprucht sind
B.....- Wand- und Bodenflächen in Schwimmbecken innen und außen
C.....- Wand- und Bodenflächen bei hoher Wasserbeanspruchung und in Verbindung mit chemischer Beanspruchung
Feuchtigkeits- Beanspruchungsklassen im bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich
0.....- Wand- und Bodenflächen die nur zeitweise und kurzfristig mit Spritzwasser geringfügig beansprucht sind
A01..- Wandflächen die nur zeitweise und kurzfristig mit Spritzwasser mäßig beansprucht sind
A02..-.Bodenflächen die nur zeitweise und kurzfristig mit Spritzwasser mäßig beansprucht sind (mit Bodenablauf)
B0....- Bauteile im Außenbereich mit nichtdrückender Wasserbeanspruchung
Gemäß der DIN EN 12056 / DIN 1986 sind Abläufe auf Dächern, Terrassen usw. zu Wartungszwecken zugänglich zu halten. Die Dichtschicht muss an die Flansche dicht angeschlossen werden (Klebeflansch, Klemmflansch). Zweiteilige Dachabläufe müssen eine dichte Verbindung zwischen Ablauf und Aufstockelement aufweisen. (Dichtring) Jeder geplante Tiefpunkt muss mindestens einen Dachablauf erhalten. Der Abstand der Dachabläufe in einem linearen Tiefpunkt darf max. 20 m betragen.
Dächer, Balkone, Loggien usw. mit geschlossenen Aufbauten (Attika, Brüstung) sind mit einem Notüberlauf von mindesten 40 mm Nennweite zu versehen. Notentwässerungen dürfen nicht an die Grundstücksentwässerung angeschlossen werden, sondern müssen auf schadlos zu überflutende Flächen entwässert werden. Bei Gebäuden, die ein außergewöhnliches Schutzbedürfnis haben, sollte die Notentwässerung alleine einen Jahrhundertregen entwässern können.(z.B. Krankenhäuser) Dachflächen ohne Notentwässerung müssen auf die zu erwartenden Überflutungshöhen statisch abgestimmt sein.
An Regenwasserfallleitungen und an Dachentwässerungen dürfen nach DIN 1986 Teil 100 wegen möglicher Rückstau- bzw. Überflutungsgefahr keine Balkon-, Loggien- oder Terrassenabläufe angeschlossen werden.
Wenn Dritte nicht beeinträchtigt werden, darf anfallendes Regenwasser auch über Wasserspeier oder Tropfleisten direkt auf das Grundstück abgeleitet werden.
Die Flachdachrichtlinie unterscheidet Flachdächer nach ihrem konstruktiven Aufbau in belüftete Dächer und nichtbelüftete Dächer. Nach der Lage der Dämmschicht wird das einschalige, unbelüftete Flachdach wie folgt eingeteilt:
Beide Dachtypen können als nicht genutzte oder als genutzte Flachdächer ausgeführt werden.
Nach der Flachdachrichtlinie muss eine Abdichtung so geführt werden, dass sie die hintere wasserführende Ebene hinterfährt (Fassaden, Balkontüren etc.) Die Höhe der Aufkantung soll wegen Spritzwasser und Überflutungsschutz über die Oberfläche des Belages geführt werden. In Abhängigkeit von der Neigung beträgt das Maß bis 5° mindestens 15 cm, bei einer Neigung über 5° mindestens 10 cm. Die Anschlusshöhe darf auf 5 cm reduziert werden, wenn durch andere geeignete Maßnahmen im Türbereich ein einwandfreier Wasserablauf sichergestellt ist, der einen direkten Anschluss an die Entwässerung hat. (Gitterrost o.ä.) Bei barrierefreien Anschlüssen nach DIN 18040 sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. (zusätzliche Überdachung, Türrahmen mit Flanschkonstruktion, Tür doppelt dichten u.ä.)
In der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" wird gefordert, dass untere Türanschläge nicht zulässig sind. Sofern sie technisch unabdingbar sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Die technischen Regeln des Dachdeckerhandwerks, die DIN 18531 (Mindestanschlusshöhe für Abdichtungen 15 cm) und die Regeln für Dächer mit Abdichtungen (in Verbindung mit Drainrost Mindestanschlusshöhe für Abdichtungen 5 cm) sind mit DIN 18040 nicht in Einklang zu bringen.
Im Rahmen der Forschungsinitiative "Zukunft Bau" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bericht "Schadensfreie Niveaugleiche Türschwellen" durch das Aachener Institut AIBau bearbeitet. Das dort dargestellte Flussdiagramm ist eine Hilfe bei der Auswahl notwendiger Dichtungsmassnahmen auf Bodenflächen mit Duschen bei mäßig beanspruchten Flächen.
Die Anschlüsse der Abdichtungen sind dauerhaft gegen Abrutschen zu sichern. (Klemmprofile, Klemmschienen...) Das obere Ende muss regensicher verwahrt werden. Nur bei ausreichender Haftung mit dem Untergrund kann darauf verzichtet werden - beispielsweise bei Flüssigabdichtungen. Bewegungsfugen sind an den Randanschlüssen und in der Fläche zu übernehmen. Die Abdichtung ist gegen mechanische Beschädigungen durch geeignete Massnahmen zu schützen. Bei Anschlüssen und Durchdringungen sollen die Abstände untereinander oder zu anderen Bauteilen mindestens 30 cm betragen.
Die DIN 18531 - Dachabdichtungen - behandelt die Abdichtungen für nicht genutzte Dächer. Sie ist kein Ersatz für die Flachdachrichtlinie. Flachdächer werden entsprechend ihrer Neigung, ihrer Nutzung, ihrem Aufbau sowie der Lage der Dämmschicht unterschieden und benannt.
Nach der Nutzung werden Flachdächer in nicht genutzte Flachdächer (sie werden nur zur Wartung betreten) und genutzte Flachdächer eingeteilt. Definiert werden in der DIN 18531 vier verschiedenen Beanspruchungsklassen im Hinblick auf unterschiedliche Kombinationen von mechanischen und thermischen Beanspruchungen der Dachabdichtung. Zu den Beanspruchungsklassen werden entsprechende Eigenschaftsklassen für Abdichtungsprodukte als Kombination mechanischer und thermischer Eigenschaften definiert, die bei der Planung zu beachten sind.
Beanspruchungsklasse |
Hohe mechanische Beanspruchung |
Mäßige mechanische Beanspruchung |
Hohe thermische Beanspruchung Stufe A (Abdichtungen ohne Oberflächenschutz oder nur mit leichtem Oberflächenschutz) |
IA |
II A |
Mäßige thermische Beanspruchung Stufe B (Abdichtung unter einer Kiesschüttung, Umkehrdächer und extensiv begrünte Dächer) |
IB |
IIB |
Eigenschaftsklasse der Abdichtungsbahnen |
||
Eigenschaftsklasse |
Hoher mechanischer Widerstand |
Mäßiger mechanischer Widerstand |
Widerstand gegen hohe thermische Belastung |
E1 |
E3 |
Widerstand gegen mäßige thermische Belastung |
E2 |
E4 |
Abdichtungen im Bereich von An- und Abschlüssen sind der Beanspruchungsklasse IA zuzuordnen.
Weiterhin sind zwei Anwendungskategorien für die Standardausführung und eine höherwertige Ausführung vorgesehen (K1, K2).
K 1 - Standardausführung - sind Dachabdichtungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine Mindestneigung der Abdichtungsebene von 2% eingehalten wird. Für Dächer und / oder Dachbereiche mit einem Gefälle < 2% gelten für die Dachabdichtung hinsichtlich der Stoffauswahl die Bemessungsregeln für die Kategorie K 2, Stahltrapezprofile mindestens 0,88 mm stark - max. Durchbiegung unter Volllast l /300 der Stützweite
K 2 - höherwertige Ausführung - Dachabdichtungen, an die durch Planer und oder Bauherr erhöhte Anforderungen gestellt werden, beispielsweise wegen höherwertiger Gebäudenutzung, Hochhäuser, Dächer mit erschwertem Zugang usw. Es ist ein Gefälle von mindestens 2% in der Abdichtungsebene und 1% im Bereich von Kehlen einzuhalten.
Stahltrapezprofile mindestens 1,0 mm stark - max. Durchbiegung unter Volllast l /500 der Stützweite
Im Teil 3 der Norm werden die hierfür erforderlichen Abdichtungskonstruktionen mit Abdichtungsstoffen nach Teil 2 festgelegt.
Kategorie Nutzlast - Beispiele der Begehbarkeit
.....P1 .....gering - „nicht begehbar"
.....P2 .....mäßig - begrenzt begehbar für Instandhaltung
.....P3......normal - Begehbar für Instandhaltung der Anlage und Ausstattung und für privaten
............................Fußgängerverkehr
....P4 ...besonders- Dachgärten, Umkehrdächer, begrünte Dächer
.........Einstufung nach Dachneigung
Kategorie......S1......S2...........S3............S4
Neigung....<5%....5-10% ..10- 30%....>30%