Sachverständigenbüro Matthias Kanitz


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Begriffe+ Definitionen

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Mauerwerksbau

Mauerwerk unterscheidet sich nach dem verwendeten Material (Steine/Ziegel/Natursteine...) und der Funktion (Außenwand/Innenwand). Statisch gesehen unterscheidet man tragende und nichttragende Wände.
Einige konstruktive Regeln / Begriffe sollen kurz erläutert werden:

Das Kennzeichen von Mauerwerk ist die Vermauerung im Verband, d.h. Stoß- und Längsfugen übereinander liegender Schichten müssen untereinander versetzt sein.
Die europäisch harmonisierte Normenreihe Eurocode 6 hier DIN EN 1996 (früher DIN 1053-1) unterscheidet in diesem Zusammenhang zwei Arten von Mauerwerk:

  • Einsteinmauerwerk – eine Steinreihe pro Schicht. Die Wanddicke entspricht der Steinbreite oder der Steinlänge die Überbindung ist nur in Längsrichtungeinzuhalten. (Halbsteinwand)
  • Verbandsmauerwerk – zwei oder mehr Steinreihen in jeder oder in jeder zweiten Schicht, die Überbindung ist in Längs- und Querrichtung einzuhalten. Einbindende, aussteifende Wände sowie Ecken sind gleichzeitig oder mit Abtreppung hochzumauern (Verzahnung). Durch Teilsteine oder andere Formate ist ein ausreichendes Überbindemaß ü herzustellen


Mauerwerk wird als Rezeptmauerwerk (RM) oder als Mauerwerk nach Eignungsprüfung (EM) unterschieden.
Bei RM wird Mauerwerk nach Grundwerten der zulässigen Druckspannungen in Abhängigkeit von Steinfestigkeitsklassen, Mörtelarten und Mörtelgruppen nach der vorgenannten Normenreihe festgelegt.
Bei Mauerwerk nach EM werden die zulässigen Druckspannungen aufgrund von Eignungsprüfungen bestimmt.

Mit Einführung der Eurocodes sind die Regelungen zum 01.07.2012 verbindlich. Sie sind ohne Übergangsfrist anzuwenden und rechtlich relevant. (teilweise länderspezifische Übergangsfristen) Eine Ausnahme bilden noch die Eurocodes für Mauerwerk - EC 6 (Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten) und Erdbeben (EC 8 - Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben), die zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich2014) bauaufsichtlich eingeführt werden. Der EC 6 ist jedoch als gleichwertige Lösung anerkannt. Der Eurocode 6 kann bereits jetzt für die "kalte" Bemessung angewendet werden, d.h. wenn keine Brandschutzanforderungen an die Bauteile gestellt werden.


Überbindemaß
Das Überbindenmaß ü – ist der Versatz der Mauersteine in den einzelnen Schichten in Abhängigkeit vom Ziegelmaß. Es berechnet sich nach der Formel (a = 0,4 nach DIN 1053 bzw. nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung; h=Höhe des Ziegels --> das größere Maß ist ausschlaggebend) In Ausnahmefällen darf bei Kalksandsteinen das Überbindemaß bis auf bzw. 12,5 cm reduziert werden (je nach Zulassung)

Lagerfugen
Lagerfugen sind vollflächig und in der geforderten Dicke aufzutragen (12 mm bzw. bei Dünnbettmörtel 1 bis 3 mm) - abhängig vom verwendeten Material. Die Qualität der Lagerfugen ist entscheidend für die spätere Mauerwerksfestigkeit und wirkt sich auf diese direkt aus.

Stoßfugen
Mauerwerk wird in der aktuellen Bauweise in der Regel unvermörtelt ausgeführt, d.h. die Stoßfugen werden stumpf gestoßen. Stoßfugen die größer als 5 mm sind, müssen beidseitig an der Wandoberfläche geschlossen werden.
Mauersteine einer Schicht sollen die gleiche Höhe haben. Nur an Wandenden und im Bereich von Stürzen sind in jeder zweiten Schicht unter bestimmten Bedingungen eine zusätzliche Lagerfuge zulässig.

Mörtel
Mörtel ist ein Gemisch aus Sand mit einem Korndurchmesser von max. 4 mm (in Ausnahmefällen bis 8 mm, z. B. für Strukturputz oder Estrichmörtel) und einem oder mehreren Bindemitteln sowie ggf. Zusatzmitteln und Zusatzstoffen. Mörtel mit anorganischen Bindemitteln enthalten zusätzlich Wasser.

Mauerwerk ist besonders auf Druck belastbar, weniger auf Zug und Biegung bzw. Biegezug. Um eine hohe Druckfestigkeit des Mauerwerkes zu erreichen ist es notwendig, dass Stein auf Stein vollflächig und damit kraftschlüssig verbunden wird. Ist dies nicht der Fall und ein Stein liegt hohl, wird er durch die Auflast der darüber liegenden Schichten auf Biegung beansprucht. Dies kann den Bruch des Steines auslösen - mit der Folge einer Rissbildung und dadurch Versagen der Verbundwirkung. Die vollflächige Lagerung kann auf zwei Arten sichergestellt werden.

  • Mauerwerk aus Naturstein - sorgfältige Auswahl unregelmäßiger Natursteine, die so passgenau wie möglich in unterschiedlichen Größen versetzt werden
  • Ausgleich der Steinunregelmäßigkeiten durch Mörtel, der sich im Zustand vor der Verfestigung den jeweiligen Oberflächen anpasst - je größer die Maßtoleranzen der Steine sind, umso dicker muss die Mörtelfuge sein. Der Mörtelanteil einer Mauerwerkswand kann zwischen ca. 1% bis 20 % betragen.


Grundsätzlich wird Mörtel unterteilt nach
fabrikmäßig gefertigtem Werkmörtel und auf der Baustelle angemischtem Baustellenmörtel. Die Herstellung von Mauermörtel auf der Baustelle (Baustellenmauermörtel) ist nur für Normalmauermörtel zulässig. Bei der Herstellung müssen Maßnahmen für die trockene und witterungsgeschützte Lagerung der Bindemittel, Zusatzstoffe und Zusatzmittel und eine saubere Lagerung der Gesteinskörnung getroffen werden.
Bei Mauerwerk nach DIN 1053-1 wird Mörtel unterschieden nach

  • Normalmörtel (NM) (Mörtelgruppe I; Mörtelgruppe II und IIa; Mörtelgruppe III und IIIa)
  • Leichtmörtel (LM)
  • Dünnbettmörtel (DM) - wegen der Fugendicke von 1-3 mm darf das Größtkorn der Zuschlagstoffe bei DM nicht größer als 1 mm sein


Schlitze
Werden Schlitze in Mauerwerk nachträglich hergestellt, sind ohne Nachweis zulässige Schlitze in tragenden Wänden in Abhängigkeit von der Mauerwerksdicke zu betrachten.
Bei Wandstärken kleiner bzw. gleich 115 mm darf die Schlitztiefe nicht größer als 10 mm und die Breite 100 mm nicht übersteigen.
Bei Wanddicken größer 240 mm bis 300 mm darf die Schlitztiefe maximal 15 mm, bei Wanddicken darüber maximal 20 mm betragen. Bei Schlitzlängen kleiner als 1,25 m gelten etwas größere Maße.
Die Einzelschlitzbreite darf bei Wanddicken größer 240 mm maximal 150 mm betragen, bei größeren Wanddicken 200 mm.
Genauere Angaben können der Tabelle 10 in DIN 1053-1 entnommen werden.

Rissschäden
Rissschäden, die sich durch den Putz hinweg abzeichnen, können durch Verletzung der auszugsweise genannten Konstruktionsregeln auftreten. Weitere Ursachen können durch falsch ausgebildete Deckenauflager – speziell bei Betondecken -, im Putzsystem selber, aber auch im Untergrundmaterial bzw. im Baugrund liegen.
Bei Vormauerschalen, die konstruktionsbedingt höheren Temperatureinflüssen ausgesetzt sind, ist auf die Anordnung von Dehnungsfugen (Lage und Abstand) besonders zu achten. Das Ziegelmauerwerk hat gegenüber allen anderen gebräuchlichen Wandbaustoffen die kleinsten Temperaturausdehnungen, kriecht und schwindet sehr wenig. Im Gegensatz zu bindemittelgebundenen Wandbaustoffen – die bei der Feuchteabgabe schwinden – findet beim Ziegel nur ein geringes Quellen bei dem ersten Feuchtigkeitskontakt nach dem Brand statt. Dieses Quellen auf dem Lagerplatz bildet sich nicht zurück, d.h. Ziegel quellen und schwinden danach nur noch in dem Bereich von ± 0,1 mm/m. Als Rechenwert der Feuchtedehnung wird normativ mit 0 gerechnet.

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